§1 Name und Sitz
1) Der Fanclub trägt den Namen: OFC Southside Crew Hamburg
2) Sitz ist in Hamburg
§2 Vereinszweck
1) Aktive Teilnahme an der Fankultur und dem Vereinsleben des Hamburger Sport-Vereins e.V.
2) Als Gruppe günstigere Anreisemöglichkeiten zu den Bundesligaspielen
§3 Mitgliedschaft
1) Mitglied kann jeder werden der Fan des HSV ist, HSV-Mitglied ist und mindestens das 18. Lebensjahr
vollendet hat.
2) Die Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen Antrags
3) Über die Neumitgliedschaft entscheidet das Vorstandsgremium
4) Bei einer Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Die
Mitgliedschaft kann jederzeit beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsgremiumsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den
übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
5) Mitgliedern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem Club zu schaden! Dieses beinhaltet die Verbreitung
von extremistischer Gesinnung, Material und Parolen und/oder die vorsätzliche Verbreitung und Anstiftung von Gewalt. Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss des betreffenden Mitgliedes zur Folge.
Gesetz des Falles wird der HSV von solchen Vorkommnissen dieses Mitgliedes informiert, um unsere Distanzierung zu gewährleisen und den Club zu schützen!
6) Die Vergangenheit hat gezeigt, dass unkontrolliertes Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse bei Spielen
des HSV gefährlich ist, deshalb appelliert der HSV an alle HSV Fans und deren OFC´s das unkontrollierte Abbrennen von Pyrotechnischen Erzeugnissen sofort zu unterlassen.
Dieses Verhalten kostet dem HSV (erhebliche) Strafen, die bei Zuwiderhandlungen eines OFC´s oder seinen Mitgliedern weitergeleitet werden können.
Des Weiteren können dadurch unvorhergesehene persönliche Konsequenzen daraus entstehen oder sogar zum Ausschluss eines OFC führen.
7) Die Probezeit beträgt 3 Monate
§4 Beiträge
1) Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung.
2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit jährlich 40,00 Euro.
3) Kinder und Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei.
4) Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Azuibs, Rentner und ALG II (Hatz IV) zahlen unter Vorlage eines
Ausweises einen jährlichen Beitrag von 20,00 Euro
5) Ein Antrag auf Befreiung muss beim Vorstand schriftlich mit einer Kopie des Ausweises beantragt werden.
Der Vorstand entscheidet dann über eine Befreiung.
6) Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Voraus fällig: 01.07.
7) Ist das Mitglied 1 Monate in Verzug der Beiträge, wird er automatisch aufgefordert, diese zu entrichten. Sollte der Beitrag dann nicht auf dem Clubkonto eingehen, wird das Mitglied nur noch passiv geführt oder fristlos gekündigt durch das Vorstandsgremium!!! Das Mitglied hat auch keinen Anspruch mehr auf Vergünstigungen und auf den Kartenkauf durch den Fanclub!
8) Die Mitglieder haben beim Ausscheiden aus dem Fanclub oder bei Auflösung keinen Anspruch auf
Rückzahlung der geleisteten Beiträge.
9) Sollte sich der Fanclub auflösen, wird der gesamte Betrag der Fanclubkasse einer gemeinnützigen
Einrichtung gespendet!
§5 Ehrenmitgliedschaft
1) Ehrenmitglieder können bei den OFC Southside Crew Hamburg werden:
§6 Verwendung der Einnahmen
1) Der Fanclub wird unkommerziell geführt, d.h. Gewinne aus Veranstaltungen, Mitgliedsbeiträge u.ä kommen
ausschließlich dem Fanclub und damit den Mitgliedern zugute!
§7Haftung
1) Der Fanclub und sein Vorstandsgremium schließen jegliche Art der Haftung gegenüber Fanclub-Mitgliedern und
Veranstaltungsteilnehmern aus. Dieses gilt auch für Sach- und Körperschäden, die auf Fanclubveranstaltungen oder Fahrten des Fanclub zum oder im Stadion.
§8 Fan-Club Abzeichen
1) Schals, Mützen, Shirts etc. mit dem OFC Southside Crew Hamburg bzw. dem Fanclub-Schriftzug, die für den
internen Gebrauch angefertigt wurden, dürfen an Nichtmitglieder weder verkauft, verliehen, getragen noch verschenkt werden. Ausgenommen davon sind Geschenke an befreundeten Fanclubs. Die
eigenmächtige Verwendung des Logos oder des Namens ist untersagt!
§9 Satzungsänderung
1) Satzungsänderungsanträge müssen auf der Mitgliederversammlung gestellt werden.
2) Die Mitgliederversammlung muss beschlussfähig sein (mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder
müssen anwesend sein oder eine schriftliche Vollmacht ausgestellt haben). Falls die Mitgliedsversammlung nicht beschlussfähig ist, da die 50% der Mitglieder nicht erreicht sind, wird Sie nach einer
Wartezeit von 15 Minuten nach Versammlungsbeginn beschlussfähig.
3) Eine 2/3 Mehrheit entscheidet.
§10 Fanclub Vorstandsgremium
1) Das Vorstandsgremium muss aus mindestens einem HSV-Vereinsmitglied bestehen. Bei den weiteren Mitgliedern
des Vorstandsgremiums genügt es, wenn sie Fanclub-Mitglieder der OFC Southside Crew Hamburg sind. Scheidet einem Mitglied des Vorstandsgremiums aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen
Organstellung.
2) Das Vorstandsgremium besteht aus:
Andreas Mensing
Pascal Mensing
Stefan Forstner
Julian Kaufmann
Stefan Sinkkonen
3) Es bleiben sämtliche Rechte und Pflichten an dem OFC Southside Crew Hamburg
4) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt (ca. Mitte des
Jahres).
Das Vorstandsgremium wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandsgremiums aus seinem Amt aus, so ist so weit keine ordentliche
Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied
gewählt.
5) Das Vorstandsgremium vertritt den Verein in allen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandsgremiums
haben Alleinvertretungsrecht.
6) Das Vorstandsgremium kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen
eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.
7) Sämtliche Mitglieder des Vorstandsgremiums über Ihre Ämter ohne Vergütung
aus.